Berufliche Ausbildung
Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt zu maßgeblichen Teilen im Dualen System. Darunter ist die Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs und in der Berufsschule, also an zwei Lernorten, zu verstehen. Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im Dualen System sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO) und das Seearbeitsgesetz.
In Niedersachsen wurden 2020 insgesamt 48.480 (2019: 53.580) neue Ausbildungsverhältnisse im Dualen System geschlossen. Im Vorjahresvergleich bedeutete dies einen historischen Rückgang um 9,5% (Deutschland: -9,3%), der vor allem der Corona-Situation geschuldet sein wird. Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel, zu dem auch das Gastgewerbe gehört, fiel der Rückgang noch höher aus (-11,9%). Zum Corona-Effekt kam der Umstand der deutlich verringerten Zahl der Absolventinnen und Absolventen mit Abitur durch die Umstellung des Abiturs nach 13 Jahren hinzu.
Dementgegen ist im vollschulischen Ausbildungssystem, wo vor allem die Berufsfelder Gesundheit, Pflege, Erziehung und Wirtschaft und Verwaltung eine Rolle spielen, die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Vergleich zum Vorjahr um 5,1% auf 31.725 gestiegen, die Pandemiesituation hatte hier also keine negativen Effekte. (Beim Basisvergleichswert ist für 2019 die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger in der Ausbildung in der Altenpflege herausgerechnet, da entsprechende Kennzahlen seit 2020 nicht mehr Gegenstand der Berufsbildungsstatistik sind, sondern nur noch in der Pflegeausbildungsstatistik erhoben werden.)
Nach dem BBiG und der HwO wurden 2020 in Niedersachsen im Dualen System 44.592 Abschlussprüfungen durch die zuständigen Stellen durchgeführt (Vorjahr: 45.129). Der Anteil der bestandenen Prüfungen lag dabei mit 89,8% leicht unter dem Vorjahreswert (90,4%) und entsprach in etwa dem Bundesdurchschnitt (89,6%; -0,9 Prozentpunkte).
Nicht alle Ausbildungsverträge werden jedoch bis zum Ende erfüllt, was bei den Auszubildenden zu einem gänzlichen Ausbildungsabbruch führen und in der Folge ihr Armutsgefährdungsrisiko erhöhen kann. Zudem ist das Thema in Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel von Bedeutung, und für 2020 kommen Erschwernisse im Arbeitsalltag aufgrund der Corona-Auswirkungen hinzu. Dabei zeigt sich, dass in Niedersachsen 2020 mit 15.423 Ausbildungsverträgen 8,5% weniger vorzeitig gelöst wurden als im Jahr zuvor. Der Anteil an allen Ausbildungsverträgen, die Lösungsquote, betrug mit 26,6% mehr als ein Viertel (Deutschland: 25,1%) und je 100 Auszubildende gab es 11,4 Lösungen (Deutschland: 10,7), 0,6 weniger als 2019. Mittelfristig gegenüber 2015 ging die Anzahl leicht zurück (-1,7%), die Lösungsquote stieg jedoch um 1,1 Prozentpunkte. Am höchsten waren die Lösungsquoten in den freien Berufen und im Handwerk (32,4% und 32,3%), im Öffentlichen Dienst lag die Quote bei nur 6,8%. Zudem war die Quote bei Ausländerinnen und Ausländern mit 37,6% deutlich höher als bei Auszubildenden mit deutscher Staatsangehörigkeit (25,4%). Besondere Geschlechterunterschiede gab es nicht (Frauen: 27,2%; Männer: 26,3%).
Die Gründe für das vorzeitige Lösen von Ausbildungsverträgen sind laut den Auszubildenden nach einer IAB-Befragung Konflikte mit den Vorgesetzten, eine mangelnde Ausbildungsqualität und ungünstige Arbeitsbedingungen. Aus Sicht der Betriebe liegen die Ursachen vor allem in mangelnden Ausbildungsleistungen und der mangelnden Motivation oder Integration der Auszubildenden in das Betriebsgeschehen. Fast zwei Drittel der Auszubildenden, die den Ausbildungsvertrag
vorzeitig beendeten, befanden sich jedoch danach wieder in vollqualifizierender Ausbildung. 6% der Anfängerinnen und Anfänger hatten allerdings auch acht Jahre nach dem Einstieg keinen Studien- oder Berufsabschluss. (Bundesweite Angaben, vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2020. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung, Bonn 2020, S. 143.)
Definition des Indikators: Die Berufsbildungsstatistik stellt den aktuellen Stand in der beruflichen Bildung dar und dient dazu, zukünftige Entwicklungen und Handlungsbedarfe im Berufsbildungssystem rechtzeitig zu erkennen.
Methodische Hinweise: In der Berufsbildungsstatistik wird die vorherige Berufsausbildung sowie die Ausbildungsdauer erfasst. Vor dem Ausbildungsbeginn gelöste Ausbildungsverträge gehen nicht in die Meldungen ein. Quelle: Berufsbildungsstatistik.
Weiterführende Informationen: Anhang und www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Bildung und Kultur > Statistische Berichte sowie www.bibb.de/datenreport
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022