Kommunaler Zuschussbedarf für Soziales und Jugend
Der Indikator "Doppischer Zuschussbedarf für Soziales und Jugend" zeigt das Ausmaß der finanziellen Aufwendungen der Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch Nettoausgaben in diesem Aufgabengebiet. Der Indikator kann ein Anhaltspunkt für das finanzielle Ausmaß sozialer Problemlagen sein, genauso wie für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendarbeit. Alle Angaben sind standardisiert in „Euro je Einwohnerin und Einwohner“, um die unterschiedlich großen Gebietskörperschaften miteinander vergleichen zu können. Im Jahr 2019 betrug dieser Zuschussbedarf im Landesdurchschnitt 667,38 Euro je Einwohnerin und Einwohner und damit 15,96 Euro mehr als im Vorjahr. Wichtige Produktgruppen waren die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit einem durchschnittlichen Zuschussbedarf von 452,36 Euro, die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II mit 81,29 Euro und die Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII mit durchschnittlich 72,00 Euro je Einwohnerin und Einwohner.
Der Zuschussbedarf für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe stieg 2019 gegenüber dem Vorjahr je Einwohnerin und Einwohner um 8,4% und die darunter befindlichen Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen um 8,8%. Die Ausgaben bei der Grundversorgung und den Hilfen nach dem SGB XI gingen um 18,5% zurück, wohingegen sich die Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende gemessen an allen Einwohnerinnen und Einwohnern um 4,6% erhöhten.
Regional fallen die Zuschussbedarfe pro Kopf vor allem in den kreisfreien Städten höher aus als in den Landkreisen, was demografische, soziale und angebotsseitige Ursachen haben kann. So lag der Zuschussbedarf für Soziales und Jugend in den kreisfreien Städten mit 837,87 Euro pro Kopf erheblich höher als in den Landkreisen einschließlich der Region Hannover (642,61 Euro). Dasselbe war auch im großräumigen Vergleich zu beobachten: Die Werte für die dicht besiedelten Statistischen Regionen Hannover und Braunschweig lagen deutlich über den Werten der dünner besiedelten Statistischen Regionen Lüneburg und Weser-Ems. Den geringsten Zuschussbedarf verzeichnete 2019 der Landkreis Wittmund mit 458,89 Euro und den höchsten die Region Hannover mit 945,42 Euro.
Mehr als zwei Drittel (67,8%) des Zuschussbedarfs für Soziales und Jugend wurde in Niedersachsen für die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aufgewendet. In dieser "Produktgruppe" fielen beinahe die Hälfte des Zuschussbedarfes in die Kindertagesbetreuung (219,77 Euro; 48,6%). Diese Ausgaben sollen also in erster Linie der frühkindlichen Bildung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und sind nicht der direkten Bewältigung sozialer Problemlagen zuzuordnen. In 17 Landkreisen und kreisfreien Städten war es sogar mehr als die Hälfte.
Definition des Indikators: Der Zuschussbedarf ist die zentrale Größe zur Messung der Belastung der Kommunen durch die Wahrnehmung einer Aufgabe, also die Differenz aus den einer Aufgabe zurechenbaren Ausgaben (wie Personalausgaben, Investitionen) und zurechenbaren Einnahmen (wie Gebühreneinnahmen, Erstattungen).
Methodische Hinweise: Die Jahresrechnungsstatistik erfasst Ausgaben und Einnahmen der Kommunen nach Produktgruppen (zum Beispiel Soziale Einrichtungen, Volkshochschulen, Brandschutz) und Konten der Einzahlungs- beziehungsweise Auszahlungsarten (wie Steuereinnahmen, Personalausgaben, Investitionen, Zinsausgaben). Um die regionalen Angaben vergleichen zu können, sind die Daten der Landkreise, einschließlich der Region Hannover, und der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden in der Tabelle konsolidiert dargestellt, das heißt gegenseitige Zahlungsströme sind bereits abgesetzt. Die Zuordnung der Ausgaben erfolgt nach dem Jahr des sachlichen Entstehungsgrundes einer Ausgabe oder Einnahme.
Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Finanzen, Steuern, Personal > Kommunale Haushaltssystematik und Doppik in Niedersachsen; Soyka, Dirk: Der Zuschussbedarf als Kriterium für die Bedarfsermittlung im kommunalen Finanzausgleich: Anpassung der Berechnung an die Doppik, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen (LSN) 10/2017, S. 504.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022