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Kommunaler Zuschussbedarf für Soziales und Jugend

Der Indikator "Doppischer Zuschussbedarf für Soziales und Jugend" zeigt das Ausmaß der finanziellen Aufwendungen der Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch Nettoausgaben in diesem Aufgabengebiet. Der Indikator kann ein Anhaltspunkt für das finanzielle Ausmaß sozialer Problemlagen sein, genauso wie für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendarbeit. Alle Angaben sind standardisiert in "Euro je Einwohnerin und Einwohner", um die unterschiedlich großen Gebietskörperschaften miteinander vergleichen zu können. Im Jahr 2021 betrug dieser Zuschussbedarf im Landesdurchschnitt gerundet 712 Euro je Einwohnerin und Einwohner und damit 19 Euro beziehungsweise 2,7% mehr als im Vorjahr.

Wichtige Produktgruppen waren die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit einem durchschnittlichen Zuschussbedarf je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner von 520 Euro (+4,6% gegenüber 2020). Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II betrugen die Nettoausgaben 43 Euro je Einwohnerin und Einwohner, womit der Betrag sich ge-genüber 2020 um 17,4% erhöhte.

Regional fallen die Zuschussbedarfe pro Kopf vor allem in den kreisfreien Städten höher aus als in den Landkreisen, was demografische, soziale und angebotsseitige Ursachen haben kann. So lag der Zuschussbedarf für Soziales und Jugend in den kreisfreien Städten mit 861 Euro pro Kopf erheblich höher als der Betrag von 691 Euro in den Landkreisen einschließlich der Region Hannover, wobei Letztere mit 934 Euro deutlich über dem Landkreisdurchschnitt lag.

Generell zeigt sich im großräumigen Vergleich wie in der Vergangenheit üblich: Die Werte für die dicht besiedelten Statistischen Regionen Hannover und Braunschweig lagen deutlich über den Werten der dünner besiedelten Statistischen Regionen Lüneburg und Weser-Ems.

Insgesamt machte 2021 die Kinder- und Jugendhilfe fast drei Viertel (73,1%) der Nettoausgaben der öffentlichen Haushalte in Niedersachsen im Bereich Soziales und Jugend aus. Die Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen hatten allein einen Anteil von 38,1%. Dieser große Ausgabenteil kann also in erster Linie der frühkindlichen Bildung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und ist nicht der direkten Bewältigung sozialer Problemlagen zuzuordnen.

Wie bei den Ausgaben für Soziales und Jugend insgesamt waren auch 2021 die Pro-Kopf-Ausgaben für die darin enthaltenen Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe in den kreisfreien Städten mit 606 Euro deutlich höher als in den Landkreisen mit 508 Euro. Die Spannweite reichte von 393 Euro im Landkreis Wittmund bis 678 Euro in der kreisfreien Stadt Salzgitter.

Definition des Indikators: Der Zuschussbedarf ist die zentrale Größe zur Messung der Belastung der Kommunen durch die Wahrnehmung einer Aufgabe, also die Differenz aus den einer Aufgabe zurechenbaren Ausgaben (wie Personalausgaben, Investitionen) und zurechenbaren Einnahmen (wie Gebühreneinnahmen, Erstattungen).

Methodische Hinweise: Die Jahresrechnungsstatistik erfasst Ausgaben und Einnahmen der Kommunen nach Produktgruppen (zum Beispiel Soziale Einrichtungen, Volkshochschulen, Brandschutz) und Konten der Einzahlungs- beziehungsweise Auszahlungsarten (wie Steuereinnahmen, Personalausgaben, Investitionen, Zinsausgaben).
Um die regionalen Angaben vergleichen zu können, sind die Daten der Landkreise, einschließlich der Region Hannover, und der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden in der Tabelle konsolidiert dargestellt, das heißt gegenseitige Zahlungsströme sind bereits abgesetzt. Die Zuordnung der Ausgaben erfolgt nach dem Jahr des sachlichen Entstehungsgrundes einer Ausgabe oder Einnahme.

Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Finanzen, Steuern, Personal > Kommunale Haushaltssystematik in Niedersachsen; Soyka, Dirk: Der Zuschussbedarf als Kriterium für die Bedarfsermittlung im kommunalen Finanzausgleich: Anpassung der Berechnung an die Doppik, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen (LSN) 10/2017, S. 504.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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