Mindestsicherungsleistungen
Ende 2020 erhielten in Niedersachsen 684.861 Menschen Mindestsicherungsleistungen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesenen Personen trotz Pandemie lediglich um 0,7% beziehungsweise 4.676 Leistungsbeziehende. Deutschlandweit erhöhte sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen in gleichem Maße um 0,7% auf 6,92 Millionen.
Ausschlaggebend für den seit 2015 erstmaligen Anstieg war vor allem der Zuwachs um 5,0% von Menschen, die auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen waren (+5.600). Die Zahl der Beziehenden von Hilfe zum Lebensunterhalt stieg ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr um 1.063 beziehungsweise 9,8%. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wuchs lediglich um 0,3% (+131). Dagegen sank die Zahl derjenigen, die auf SGB II-Leistungen angewiesen waren um 0,4%, darunter nahm die Zahl der Arbeitslosengeld II-Beziehenden um 1,0% zu und die der Sozialgeld-Beziehenden um 3,7% ab. (Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, darunter rund 97 % Kinder unter 15 Jahren (Dezember 2021)).
Den größten Anteil von etwa drei Vierteln (75,5%) der Mindestsicherungsleistungen machten die SGB II-Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld aus. 17,1% entfielen auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und 5,6% auf die Asylbewerberleistungen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt machte 1,7% aus.
Etwas weniger als zwei Drittel der Leistungsempfängerinnen und -empfänger hatten die deutsche Staatsangehörigkeit (64,1%) und etwas mehr als ein Drittel (35,9%) waren Ausländerinnen und Ausländer. Mehr als ein Viertel (26,6%) war jünger als 18 Jahre und 9,0% waren 65 Jahre und älter. Auf das männliche Geschlecht entfielen 50,6% und auf das weibliche 49,4%.
Die Mindestsicherungsquote, die den Anteil der Leistungsbeziehenden an der Gesamtbevölkerung angibt, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 8,6% (Deutschland unverändert: 8,3%). Die Quote der männlichen Beziehenden fiel in Niedersachsen wie im Vorjahr mit 8,7% etwas höher aus als beim weiblichen Geschlecht mit 8,3%.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Mindestsicherungsleistungen empfingen, lag 2020 bei 13,5% und bei den 65-Jährigen und Älteren bei 3,4% (Männer: 3,5%; Frauen: 3,4%). Die Quote der Minderjährigen ging damit um 0,5 Prozentpunkte gegenüber 2019 zurück, während die der Seniorinnen und Senioren um 0,1 Prozentpunkte stieg.
Unter den ausländischen Staatsangehörigen war etwas weniger als ein Drittel (30,8%) von Mindestsicherungsleistungen abhängig (2019: 31,5%), unter den ausländischen Kindern und Jugendlichen waren es mehr als jede beziehungsweise jeder Zweite (50,4%; Vorjahr: 53,4%). Bei den Deutschen betrug die Quote hingegen nur 6,0% und unter den deutschen Minderjährigen 8,7% (Vorjahr: 9,0%).
Definition des Indikators: Unter die sozialen Mindestsicherung fallen die SGB II-Leistungen Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, Leistungen nach dem SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Methodische Hinweise: Die Anzahl der Beziehenden sozialer Mindestsicherungsleistungen insgesamt errechnet sich ab dem Jahr 2020 aus den Fallzahlen der SGB XII- und der Asylbewerberleistungen unter Anwendung zur Wahrung der Geheimhaltung mittels 5er-Rundung und den originalen Fallzahlen zu den SGB II-Leistungen. Dadurch beträgt die jeweils mögliche Abweichung der Anzahl von Empfängerinnen und Empfängern n sozialer Mindestsicherungsleistungen insgesamt vom Originalwert maximal 6.
Es ist nur in Ausnahmefällen möglich, verschiedene Hilfearten gleichzeitig zu erhalten. Angaben zu Ausländerinnen und Ausländern einschließlich "ohne Angabe", "ungeklärt", "staatenlos", "unbekanntes Ausland".
Weiterführende Informationen: Anhang sowie unter www.statistikportal.de/de/sbe und www.statistik.niedersachsen.de >LSN-Online Datenbank > Statistische Erhebung 255 Soziale Mindestsicherung
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022