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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Eheschließungen und Ehescheidungen

In Niedersachsen haben 2022 insgesamt 40.735 Paare geheiratet. Das waren 11,1% mehr als im Jahr davor, als die Zahl der Eheschließungen den seit Beginn der Statistik (1956) historischen Tiefststand markierten. Allerdings waren es weiterhin weniger als in der Vor-Corona-Zeit. Unter den Eheschließungen wurden 955 zwischen gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern geschlossen, wobei davon wie seit 2018 der Fall mehr Frauen (58,8%) als Männer untereinander geheiratet haben.

Je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner gab es 2022 in Niedersachsen 50,4 Eheschließungen, was weiterhin leicht über dem bundesweiten Durchschnitt lag (45,0). Dabei fiel, wie in der Vergangenheit auch, die so ermittelte Heiratshäufigkeit in der Statistischen Region Lüneburg und im Weser-Ems-Gebiet deutlich höher als im Osten und Süden des Landes aus. In den Landkreisen an der Küste wird danach besonders oft geheiratet, wobei sich jedes Paar unabhängig von seinem Wohnort vom Standesamt seines Wunschortes (Ort der Registrierung) trauen lassen kann.

Das Heiratsalter bei der ersten Eheschließung im Leben hat sich in Deutschland seit 2002 bei den Männern um 3,3 Jahre auf nunmehr 35,1 Jahre und bei den Frauen um 3,8 Jahre auf 32,6 Jahre erhöht. Im Seniorenalter ab 65 Jahren gab es in Niedersachsen insgesamt 2022 Eheschließungen, unabhängig vom vorherigen Familienstand, was einem Anteil von 5,0% entsprach.

Die Zahl der Ehescheidungen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr marginal um 0,7% auf 14.315 (Deutschland: -3,8%). Im Vergleich zu 2017 verringerte sich die Zahl um mehr als ein Zehntel (-10,5%), was dem Trend in Deutschland entsprach (ebenfalls -10,5%). Regional reichte die Spanne im selben Zeitraum von -33,1% im Landkreis Northeim bis +19,5% im Landkreis Ammerland. Ehescheidungen sind oftmals die Ursache für Überschuldung und Armutsgefährdung, besonders wenn Kinder mitbetroffen sind. Auch im Alter kann die Trennung dazu führen, dass sicher geglaubte Teile des Haushalteinkommens bei dann alleinstehenden Partnerinnen und Partnern mit niedrigen Rentenansprüchen wegfallen und Altersarmut droht. In Niedersachsen lag 2022 die Zahl der Ehescheidungen von Frauen im Alter ab 65 Jahren jedoch nur im niedrigen dreistelligen Bereich.

Auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen 2022 in Niedersachsen 17,7 Scheidungen (Deutschland: 16,4). In der Stadt Emden waren es mit 27,8 die meisten und in der kreisfreien Stadt Osnabrück mit 12,4 die wenigsten Ehescheidungen.

Gemessen an der Zahl der Verheirateten in Niedersachsen kam auf etwa 119 verheiratete Paare im Jahr 2022 eine Ehescheidung im selben Jahr.

Definition des Indikators: Der Indikator stellt die Häufigkeit der Eheschließungen und Ehescheidungen in absoluter Zahl dar sowie die Quote je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner der durchschnittlichen Bevölkerung des jeweiligen Berichtsjahres.

Methodische Hinweise: Eheschließungen: Erfasst werden auch Trauungen von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland und Deutschen im Ausland nach freiwilliger Nachbeurkundung. Ausgenommen sind Angehörige ausländischer Streitkräfte so-wie diplomatischer und konsularischer Vertretungen. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Registrierort. Seit 1. Oktober 2017 sind Eheschließungen zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich. Die Datenauswertung erfolgte mit dem Berichtsjahr 2018 und enthält auch die Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Partnerinnen beziehungsweise Partner des Jahres 2017.
Die Statistik rechtskräftiger Beschlüsse in Eheauflösungssachen stellt die rechtskräftigen Beschlüsse vor deutschen Familiengerichten dar. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem für den Gerichtsstand maßgeblichen Wohnort. Ehen werden gerichtlich geschieden oder aufgehoben und durch den Tod des Ehepartners gelöst.

Nicht erfasst sind Ehelösungssachen von Deutschen im Ausland vor ausländischen Gerichten, Ehescheidungen vor ausländischen Konsulaten in Deutschland, von Angehörigen ausländischer Streitkräfte sowie diplomatischer und konsularischer Vertretungen.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2024

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