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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Aktionsplan Inklusion für gleichberechtigte Teilhabe

Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi und die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, haben den Aktionsplan Inklusion 2024-2027 zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Der ressortübergreifende Plan beinhaltet insgesamt 97 Maßnahmen zur stärkeren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesamtgesellschaftlichen Leben, die bis 2027 umgesetzt werden sollen. Unter dem Motto "Teil sein - ich mache mit beim Aktionsplan Inklusion" hat die Landesregierung zuvor ein breit angelegtes Verfahren zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen durchgeführt, deren Ideen sich in dem Plan wiederfinden.

Bei der gemeinsamen Podiumsdiskussion im Peppermint Pavillon Hannover tauschten sich der Minister und die Landesbeauftragte mit Amelie Gerdes (Studentin an der Hochschule für Künste im Sozialen in Ottersberg), Angela Müller-Giannetti (Mitglied der Geschäftsführung von EUCREA - Verband Kunst und Behinderung e.V.), Thomas Kussin (Mitarbeiter bei REMONDIS Industrie Service GmbH) und Christian Deing (Niederlassungsleiter bei REMONDIS Industrie Service GmbH) über die ausgearbeiteten Schwerpunkte aus.
 
Ein zentraler Bestandteil des Aktionsplans ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt. Statistiken zeigen, dass Menschen mit Behinderungen deutlich seltener einer Beschäftigung nachgehen als Menschen ohne Behinderungen. Zugleich stellt Arbeit eine der wichtigsten Formen der gesellschaftlichen Teilhabe dar.

Als Vorzeigebeispiel nannte der Minister das Budget für Arbeit. Es ermöglicht Übergänge aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. So werden neben einem Lohnkostenzuschuss die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Als niedersächsische Besonderheit können Arbeitgebende zudem einen Zuschuss von monatlich 250 Euro erhalten, wenn sie die gesetzliche Beschäftigungsquote bereits erfüllen oder dieser nicht unterliegen. In Härtefällen ist auch eine Übernahme von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle möglich.

Zwischen 2017 und 2024 hat sich das Budget für Arbeit um fast 600 Prozent auf 692 erhöht. Damit liegt Niedersachsen bundesweit in der Spitzengruppe. Mit dem Aktionsplan soll die Anzahl der laufenden Budgets bis Ende 2026 auf 750 gesteigert und die Übergangsquote von den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf jährlich 1 Prozent erhöht werden.
 
Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Recht auf kulturelle Teilhabe und der gleichberechtigte Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung. An dieser Stelle greift das Projekt ARTplus von EUCREA e.V., das sich für die künstlerische Qualifizierung und Ausbildung von Kreativen mit Behinderungen einsetzt. Das Land fördert das Projekt im Zeitraum vom (2024 bis 2027) mit insgesamt rund 300.000 Euro.

Auf diese Weise sollen mehr Menschen mit Behinderungen bildende Kunst, Musik, Tanz und Schauspiel an einer Hochschule oder Universität lernen können. Über das Programm, das bereits von 2021 bis 2023 an der Hochschule für Künste im Sozialen (HKS) Ottersberg im Landkreis Verden durchgeführt wurde, ist es europaweit zum ersten Mal gelungen, sechs junge Kreative mit intellektuellen Beeinträchtigungen offiziell zu immatrikulieren. Im Folgeprojekt (2024-2027) wird die inklusive Bildung im Ausbildungshaus strukturell verstetigt und um ein weiteres Ausbildungshaus erweitert.
 
"Menschen mit Behinderungen sind ein bedeutsamer Teil von Niedersachsen", machte der Sozialminister im Rahmen der Veranstaltung deutlich. "Sie wohnen, arbeiten und leben hier. Damit gehören sie zum gesellschaftlichen Leben dazu! Weil Menschen mit Behinderungen aber noch nicht überall ohne Barrieren teilhaben können, muss sich in Niedersachsen noch Vieles ändern. Aus diesem Grund gehen wir mit dem vierten Aktionsplan Inklusion einen großen Schritt voran. Die Maßnahmen sind zielgerichteter entwickelt sowie im Vergleich zu den vorangegangenen Aktionsplänen spezifischer, messbarer und konkreter formuliert worden. Damit zeigen wir, dass wir uns als Land Niedersachsen unserer Verantwortung bewusst sind, und bekennen uns nachdrücklich zu Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe."
 
"Mit der Fortschreibung der bisherigen Aktionspläne ist es in Niedersachsen gelungen, die Themen Inklusion und Teilhabe in allen Politikfeldern voranzutreiben", so die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote. "Doch wir sind noch lange nicht am Ziel. Ich werde mich daher in den kommenden Jahren intensiv für eine konsequente Umsetzung der im vierten Aktionsplan Inklusion erarbeiteten Maßnahmen einsetzen. Inklusion ist ein Menschenrecht! Und nur über die erfolgreiche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen kann Inklusion auch wirklich gelingen."
 
Weitere Informationen zum Aktionsplan Inklusion finden Sie auch in Leichter und in den kommenden Tagen in Deutscher Gebärdensprache unter www.ms.niedersachsen.de/inklusion.
 
Unter folgendem Link finden Sie das Video zur Veranstaltung: https://vimeo.com/event/4686081/c2a30fa61d.
 
 
Hintergrund:
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland in Kraft. Sie konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Um die UN-BRK umzusetzen, hat die Landesregierung erstmals 2017 einen Aktionsplan Inklusion veröffentlicht und ihn seitdem drei Mal fortgeschrieben. Der Aktionsplan fasst die Ziele und Maßnahmen der Landesregierung in einer Gesamtstrategie in allen wichtigen Lebensbereichen wie z. B. persönliche Mobilität, Gesundheit oder Bildung zusammen. Der vierte Aktionsplan ist im Vergleich zu den drei Vorgänger-Plänen konkreter in der Beschreibung der Maßnahmen und wird innerhalb der Legislaturperiode umgesetzt.

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